Der Bedarf an Beratung ist vielfältig
Der Umfang an notwendigen Arbeiten und der Bedarf an Beratung für die Umsetzung der EU-Chemikalien-verordnung REACH kann derzeit nur sehr grob abgeschätzt werden.
Während es einige Unternehmen der chemischen Industrie gibt, die bereits intensiv mit der Vorbereitung bzw. Umsetzung begonnen haben, gibt es andere Firmen, denen die Auswirkungen von REACH bei weitem noch nicht bewusst sind. Das trifft vor allem für die weiterverarbeitenden Industrien zu.
Wie viel Unterstützung für die einzelnen Unternehmen sinnvoll ist, hängt von deren Situation im Einzelfall ab. Höheren Bedarf haben grundsätzlich:
- Hersteller von Chemikalien, insbesondere wenn die Menge des jeweiligen Stoffes 10 t/a übersteigt
- Weiterverarbeiter von Chemikalien, wenn sie selbst importieren
- Hersteller, Importeure und Weiterverarbeiter, wenn die Stoffe sehr gefährlich sind. Das betrifft auch Importeure von Erzeugnissen
- Unternehmen mit einem verhältnismäßig kleinen Team für Produktsicherheit, wenn sie dieses auch nicht stark ausbauen wollen
- Firmen mit anspruchsvollen Kunden, denen die Einhaltung aller erforderlichen Gesetze von großer Bedeutung ist.
Aber nicht nur die chemische Industrie und ihre Kunden in der Europäischen Union werden Beratungsbedarf haben, auch die Nicht-EU-Lieferanten werden sich mit REACH intensiv auseinander setzen müssen, wenn sie ihre Exporte in die EU gut fortführen wollen.
Das Angebot der Berater ist vielfältig
Bereits heute bieten verschiedene Unternehmungen ihre Dienste an. Dazu gehören u.a.
- Institute, die physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen durchführen und Sie ggf. auch bei Stoffsicherheitsbeurteilungen unterstützen
- Firmen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen und damit das Gefahrenpotential von Stoffen bewerten
- Unternehmen, die Registrierungen auf dem Pharma- und Pflanzenschutzgebiet tätigen
- Kommerzielle Ausgliederungen von Industrieverbänden, die teilweise viel Kompetenz in den verschiedenen REACH-Projekten gewonnen haben
- Firmen der chemischen Industrie, die ihre Expertise auch Dritten anbieten.
- Rechtsanwaltskanzleien, die ggf. Ihren berechtigten Forderungen mehr Nachdruck verleihen.
- Nichtkommerzielle Informationen über REACH gibt es bei Behörden, z.B. beim Umweltbundesamt, bei der baua oder bei der Europäischen Kommission. Diese Hilfsdienste sollen weiter ausgebaut werden.
Prosacon hat sich auf die Beratung und Umsetzung von REACH spezialisiert. Unser Ziel ist, dass unsere Klienten nicht nur REACH effizient umsetzen, sondern auch gleichzeitig erfolgreich mit ihren geschäftlichen Aktivitäten sind.
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